Allgemeine Geschäftsbedingungen
Übersetzung zur Information. Bei Abweichungen gilt der niederländische Text.
- Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:(1) Opti-Scan Consult ist ein Handelsname der Domein Voorschoten BV. (2) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Domein Voorschoten BV, handelnd unter dem Namen Opti-Scan Consult, mit der Unternehmensnummer 0800.060.651, mit Sitz in 2240 Zandhoven, Zagerijstraat 10 bus 08, nachfolgend: Opti-Scan Consult, und dem Auftraggeber. (3) Die Erteilung eines Auftrags durch den Auftraggeber an Opti-Scan Consult gilt als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber. Alle Ergänzungen, Änderungen, Abweichungen und weiteren Vereinbarungen zu einem Vertrag und/oder zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich, einschließlich per E-Mail, vereinbart wurden.
- Angebote/Offerten. (1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die von Opti-Scan Consult erstellten Angebote 30 Tage lang gültig. (2) Die in einem Angebot genannten Preise lauten auf Euro und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Zustandekommen und Durchführung des Vertrags. (1) Der Vertrag kommt nach schriftlicher Genehmigung des von Opti-Scan Consult erstellten Angebots durch den Auftraggeber zustande. (2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Daten, die Opti-Scan Consult als erforderlich bezeichnet oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise verstehen muss, dass sie für die Durchführung des Vertrags erforderlich sind, Opti-Scan Consult rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden die für die Durchführung des Vertrags benötigten Daten Opti-Scan Consult nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist Opti-Scan Consult berechtigt, die Durchführung des Vertrags auszusetzen und/oder dem Auftraggeber die aus der Verzögerung entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
- Ausführungsfrist. Wurde eine Ausführungsfrist vereinbart, ist diese unverbindlich. Eine Überschreitung dieser Frist kann in keinem Fall eine Schadensersatzpflicht von Opti-Scan Consult begründen.
- Vertragsdauer. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen handelt es sich um einen Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr, der sich automatisch verlängert, sofern er nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf des ersten Jahres per Einschreiben gekündigt wird. Nach der Verlängerung wird der Vertrag zu einem Vertrag von unbestimmter Dauer. Dieser Vertrag von unbestimmter Dauer kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den Versand des Einschreibens folgt. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen wird der Vertrag jeweils zu Beginn eines neuen einjährigen Zeitraums in Rechnung gestellt.
- Preiserhöhungen. Bei Verträgen von unbestimmter Dauer behält sich Opti-Scan Consult das Recht vor, ihre Preise gemäß den hierfür vorgesehenen, vom FÖD Wirtschaft veröffentlichten Indexzahlen anzupassen.
- Mehrarbeiten/Änderung des Auftrags. Änderungen am ursprünglichen Vertrag jeglicher Art, ob schriftlich oder mündlich durch oder im Namen des Auftraggebers veranlasst, die höhere Kosten verursachen, als bei der Preisangabe durch Opti-Scan Consult zu erwarten war, werden dem Auftraggeber in vollem Umfang zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Vergebliche Anfahrt. Treten die Mitarbeiter von Opti-Scan Consult eine mit dem Auftraggeber vereinbarte Anfahrt an und erweist sich diese Anfahrt als vergeblich (weil beispielsweise bestimmte Proben nicht zur Verfügung stehen, der Auftraggeber nicht anwesend ist, die Mitarbeiter von Opti-Scan Consult keinen Zugang zum Standort des Auftraggebers erhalten,…), ist Opti-Scan Consult berechtigt, einen Betrag von €125,00 in Rechnung zu stellen.
- Zahlungsbedingungen. (1) Rechnungen sind spätestens zum Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Wurde kein Fälligkeitsdatum vereinbart, gilt als Fälligkeitsdatum der vierzehnte Tag nach dem Rechnungsdatum.. (2) Bei Nichtzahlung der Rechnung zum Fälligkeitsdatum sind von Rechts wegen, ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung oder anderer Formalitäten bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 10% sowie eine pauschale Schadensersatzleistung in Höhe von 10% des bei Fälligkeit unbezahlten Rechnungssaldos, mit einem Mindestbetrag von 75 € pro Rechnung, geschuldet, unbeschadet des Rechts von Opti-Scan Consult, einen höheren Betrag zu verlangen, wenn der tatsächlich erlittene Schaden höher ist. (3) Wird eine Rechnung zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlt, werden alle Rechnungen – auch die noch nicht fälligen – sofort fällig, und alle etwaigen zuvor vereinbarten Ratenzahlungspläne entfallen. (4) Einwände gegen die Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen nach dem Rechnungsdatum per Einschreiben an Opti-Scan Consult zu richten; andernfalls sind sie unzulässig.
- Beanstandungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich nach der Lieferung bzw. Abnahme der Dienstleistungen durch Opti-Scan Consult, von Opti-Scan Consult zu verlangen, dass ein Sachverständiger für das betreffende Fachgebiet hinzugezogen wird. Bevor hierzu übergegangen wird, werden die Parteien gesondert
und zusätzlich vereinbaren, auf welche Weise die sich daraus ergebenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
- Höhere Gewalt. Stellt sich heraus, dass die Durchführung des Vertrags infolge höherer Gewalt für Opti-Scan Consult erheblich erschwert oder unmöglich wird, ist sie berechtigt, den Vertrag, soweit er noch der Durchführung bedarf, nach ihrer Wahl aufzulösen oder dessen Durchführung auszusetzen, solange die Situation höherer Gewalt besteht, ohne dass der Auftraggeber irgendeinen Anspruch auf Schadensersatz, gleich welcher Art oder Bezeichnung, geltend machen kann.
- Haftung. (1) Opti-Scan Consult geht lediglich eine Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung (Mittelverbindlichkeit) ein. Außer im Fall eigenen Betrugs, eigenen vorsätzlichen Fehlverhaltens oder eigenen groben Verschuldens haftet Opti-Scan Consult nicht und ist nicht zum Ersatz von Schäden des Auftraggebers verpflichtet. (2) In allen Fällen ist die Haftung von Opti-Scan Consult auf den Betrag der Deckung durch die hierfür abgeschlossene Versicherung beschränkt, bzw. mangels Versicherungsdeckung auf den Betrag, der von Opti-Scan Consult für den betreffenden Auftrag in Rechnung gestellt und vereinnahmt wurde.
- Geheimhaltung und geistige Eigentumsrechte. (1) Der Auftraggeber und Opti-Scan Consult sind beide zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen der Durchführung des Vertrags voneinander oder aus anderer Quelle erhalten haben. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der anderen Partei mitgeteilt wurde oder sich aus der Art der Informationen ergibt. Eine Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht macht die verletzende Partei gegenüber der anderen Partei schadensersatzpflichtig. Die verletzende Partei schuldet der anderen Partei eine Entschädigung von €1.000,00, unbeschadet des Rechts der anderen Partei, von der verletzenden Partei einen höheren Betrag zu verlangen, wenn der tatsächlich erlittene Schaden höher ist. (2) Alle von Opti-Scan Consult zur Verfügung gestellten Dokumente, wie Berichte, Gutachten usw., sind ausschließlich zur Verwendung durch den Auftraggeber in der dafür vorgesehenen Niederlassung bestimmt und dürfen von ihm ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Opti-Scan Consult weder vervielfältigt noch veröffentlicht noch Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Opti-Scan Consult behält sich zudem das Recht vor, das durch die Ausführung der Arbeiten gewonnene Wissen für andere Zwecke zu nutzen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
- Verschiedenes. (1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht durchsetzbar sein oder im Widerspruch zu einer zwingenden Rechtsvorschrift stehen, so berührt dies die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. In diesem Fall verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben, um diese nicht durchsetzbare oder widersprechende Bestimmung durch eine alternative Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Tragweite der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
- Anwendbares Recht und zuständiges Gericht. (1) Alle Verträge zwischen Opti-Scan Consult und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich belgischem Recht. (2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, fallen alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ausschließlich in die Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks, in dem die Domein Voorschoten BV mit der Unternehmensnummer 0800.060.651 – deren Handelsname Opti-Scan Consult ist – ihren Sitz hat.